Kurz vor der E3 geht es rund in der Gerüchteküche.
So hat sich Nintendo of Europe in dieser Woche den Namen "Diddy Kong" als Marke schützen lassen. Das geht aus einem Eintrag der zuständigen Einrichtung OHIM hervor. Dieser Markenschutz gilt allerdings nicht nur für Videospiele sondern auch für digitale Inhalte und Merchandise.
Es kann sich also nur um DLC, eine Amiibo Figur oder tatsächlich um ein neues Spiel handeln. Womöglich Diddy Kong Racing?
Nächste Woche wissen wir mehr.