In Schweden müssen jetzt öffentliche Lan-Partys eine Gebühr zahlen. Das National Gambling Board (Glücksspielbehörde) von Schweden hat erklärt, dass jetzt auch Lan-Partys betroffen sind. Dies ist in Übereinstimmung mit dem erneuerten Spielautmaten Gesetz aus dem letzten Jahr.
So sagte Johan Röhr, Ratsmitglied des NGB: "In den Augen des Gesetzes, sind dies (Computer zu Videospielzwecken, Anm. d. Autors) Spielautomaten. Dabei gibt es keinen Unterschied."
Johan Röhr:”In the eyes of the law, these are slot machines. There is no difference,”
Weiterhin müssen Lan-Party Organisatoren eine Inspektions-Gebühr zahlen, sollte das NGB sich entscheiden die Lan-Partys zu überwachen. Alle Firmen und wirtschalftliche Organisationen, welche Lan-Partys veranstalten wollen, müssen nun beim NGB eine Erlaubnis beantragen.
Die Steuer gilt nicht für private Lan-Partys oder Internet-Cafes, weil bei diesen der Hauptzweck nicht das Spielen am Computer ist.