Nachdem nun nach fünf Jahren der ersten Klage-Einreichung gegen Slot-1-Karten das Landgericht München Nintendo Recht gab und die Verkäufer dieser Karten zu einer Schadensersatz in Höhe von einer Millionen Euro verurteilte (wir berichteten), hat nun die Firma SR-Tronic gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht München eingelegt.
Laut SR-Tronic seien die Slot-1-Adapterkarten, die man zwischen den Jahren 2008 und 2009 verkaufte, gar nicht dazu geeignet, die Spiele für Nintendos Handheld DS zu kopieren. Die Karten seien für das Abspielen von legaler Software für das DS-Gerät hergestellt und eine illegale Ausnutzung könnte ebenso wenig ausgeschlossen werden wie bei einem DVD-Brenner. So müssten der Firma nach nicht sie verurteilt werden, sondern jene, die illegale Kopien von DS-Spielen verbreiten.
Das Landgericht München hatte schon in seinem Urteil von 2010 der Argumentation des Kartenherstellers widersprochen.
"Fest steht, dass die von den Klägerinnen auf welche technische Weise auch immer geschaffene Schutzvorrichtung durch von der Beklagten vertriebene Adapter umgangen wird", heißt es. Damit sei auch die Nintendo-Logo-Datei gemeint, die den Bootvorgang der DS-Spiele einleitet, aber auch mit angewandeltem Bootcode auf der Slot-1-Karte vorhanden ist.
Dennoch will sich SR-Tronic nicht beirren lassen und führt den Gerichtsstreit in die nächste Instanz. In dem kommenden Verfahren will SR-Tronic, dass sich noch einmal mit der Frage auseinandergesetzt wird, ob Nintendo DS-Spiele wirklich von einem Kopierschutz geschützt sind, wie es das Landgericht München in seinem Urteil festgestellt haben will.