Zu dieser Entscheidung kam Heute ein europäisches Berufungsgericht.
Die Playstation2 seie laut Sony aufgrund ihrer Prozessorleistung als Computer anzusehen. Dem stimmte das Berufungsgericht zu, denn eine Klassifizierung habe auf Basis der Komponenten eines Gerätes, nicht auf Basis seines Einsatzzwecks zu erfolgen.
Aber was hat Sony nun von dieser Entscheidung? Ganz einfach, die Zölle für Konsolen liegen über denen der Computer und somit könnte Sony bald Zoll-Rückerstattungen in Millionenhöhe erhalten.
Einen Preisnachlass wird es für die Kunden dadurch jedoch nicht geben erklärte Sony-Sprecher Nick Sharples: Auch wenn es sich bei den Rückzahlungen um enorme Summen handelt ist dies nicht genug um am Preis der PS2 zu rütteln.