Sony hat auf seinem offiziellen Playstation-Blog einen gewaltigen Fragenkatalog samt Antworten zusammengestellt, damit Nutzer wissen, worauf sie sich einlassen. Fragen zur Festplatte, dem Dualshock-4-Controller, der Verkabelung, den Download-Funktionen oder etwa der Software werden ausführlich behandelt.
Wir haben für Euch ein paar Rosinen und Rohrkreppierer herausgepickt, wer möchte, kann sich die komplette FAQ natürlich auch selbst zu Gemüte führen.
Das Gute:
- Man kann auf zwei PS4 Systemen gleichzeitig eingeloggt sein.
- Es gibt kein externes Netzteil wie bei der XBOX One oder 360
- Für Internetverweigerer liefert Sony auf Anfrage beim Support eine Aktivierungsdisc mit Patch 1.50
- Mit der Playstation Kamera kann man auch über Sprachbefehle die PS4 steuern.
Das Schlechte:
- Sony hat keinen DLNA-Client in die PS4 eingebaut. Bequemes Sofastreaming vom PC aus geht also nicht mehr - etwas, was die PS3 beherrschte. Wieso auch immer.
- Die PS4 unterstüzt keine Installationen auf externe HardDisks. Der Punkt war aber bereits klar, man kann aber dafür die internet Festplatte ersetzen.
- Die PS3 BlueTooth Fernbedienung funktioniert nicht mit der PS4.
- Zum Launch kann man keine Videos von der PS4 auf seinen PC exportieren. Die Funktionalität soll aber nachgereicht werden.
- Ach ja: Auch keine MP3s und CDs sind mit der PS4 abspielbar. Stattdessen sollt ihr "Music Unlimited" von Sony nutzen, für schlappe $10 im Monat.
Update:
Zu den fehlenden Features kam erst das hier:
Thanks for the feedback to the lack of MP3 and DLNA support at the launch of PS4. I'll share with the PS4 Dev team for future consideration.
— Shuhei Yoshida (@yosp) October 30, 2013
Und vor ein paar Stunden das hier:
Had a very good discussion w the PS4 Dev team today. We're happy & appreciative to learn so many people use and like PS3's media features.
— Shuhei Yoshida (@yosp) October 31, 2013
Vielleicht werden die fehlenden Funktionen nachgereicht - nicht nur Microsoft sollte auf seine Kunden hören und "OneEighties" machen - Sony würde dieser Schritt bei diesen Auslassungen auch ganz gut tun.