Blizzard könnte eine Klage ins Haus stehen, falls der Entwickler nichts an dem Onlinezwang von Diablo 3 ändert. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat Blizzard ein einfaches Ultimatum gestellt: "Ändert die Verpackung bis zum 27. Juli, oder wir sehen uns vor Gericht".
Anstoss dieses Ultimatums ist der fehlende Hinweis auf der Verpackung, dass man eine dauerhafte Verbindung zum Internet benötigt. Viele Kunden waren im Glauben, dass eine einfache Registrierung im Batlle.Net ausreichen würde, um den Singleplayer-Modus spielen zu können.
Des Weiteren sei der Hersteller in der Pflicht, wenn er einen zwingenden Online-Account voraussetzt, für genügend Kapazität auf seinen Servern zu sorgen.
Falls bis zum 27. Juli keine Verbesserung der Lage eintritt, sieht sich der Verbraucherschutz gezwungen vor Gericht zu ziehen.