Glaubt man den Branchenanalysten und Publishern, werden Gebrauchtspiele bald der Vergangenheit angehören. Neben technischen Hürden wie Onlinepass und Accountbindung, klagen die Konzerne aber auch vor den Gerichten gegen den privaten Weiterverkauf von "gebrauchter" Software.
So wurde heute am Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Streitfall zwischen der Softwarefirma Oracle und dem Gebrauchtsoftwarehändler usedSoft ein Schiedsspruch gesprochen, überraschenderweise zu Gunsten des Einzelhändlers.
Die EuGH bestätigt mit ihrer Entscheidung, dass gebrauchte Software und somit auch gebrauchte Videospiele weiterverkauft werden darf. Dabei sei es völlig unerheblich, ob die Software auf einem Datenträger, beziehungsweise als heruntergeladene Datei weiterverkauft wird. Einzig der Weiterverkauf von selbsterstellten Kopien ist nicht gestattet.
Für Oracle kam das Urteil unerwartet:
"Unserer Ansicht nach ist dies nicht das Ende der Rechtsentwicklung. Wir vertrauen darauf, dass die EU-Mitgliedstaaten ebenso wie die Europäische Kommission alles in ihrer Macht stehende tun werden, um die Innovationen und Investitionen der europäischen Technologiebranche zu schützen."
Man wird also das Gefühl nicht los, dass hier noch nicht das letzte Kapitel zum Thema Gebrauchtspiele gesprochen worden ist. Allein die Tatsache, dass Publisher wie EA immer mehr in Richtung digitale Spiele wandern und dem Retailmarkt den Rücken zukehren (wir berichteten) zeigt, dass ein solches Urteil die Marktanalysten eher noch bestätigt.