Sammelklagen sind vor allen in den USA ein beliebtes Mittel, gegen Konzerne und andere große Institutionen vorzugehen. Wikipedia sagt über die Sammelklage Folgendes aus:
Eine Sammelklage ist eine zivilrechtliche Klage, die im Falle ihres Erfolgs nicht nur dem Kläger Ansprüche verschafft, sondern jeder Person, die in gleicher Weise wie dieser vom betreffenden Sachverhalt betroffen ist - unabhängig davon, ob sie selbst geklagt hat.
Sammelklagen gibt es in Deutschland nicht. In den USA heißen sie auch class action. Der Einzelne als Teilnehmer einer Sammelklage muss nicht konkret aussagen, sondern nachweisen können, dass er/sie zur Gruppe (class) gehört, die die Klage ausführt.
Sony nimmt nun eine Änderung der AGBs vor, die genau diese Sammelklagen zum Thema hat. In Zukunft muss der Nutzer, wenn er im PSN weiterhin tätig sein will, neuen AGBs zustimmen. Diese besagen unter anderem unter Abschnitt 15, dass der Nutzer zukünftig auf das Recht verzichtet, in Sammelklagen oder als Teil einer class gegen den Konzern vorzugehen. So heißt es unter 15 in Sonys neuen AGBs wörtlich:
Class Action Waiver. ANY DISPUTE RESOLUTION PROCEEDINGS, WHETHER IN ARBITRATION OR COURT, WILL BE CONDUCTED ONLY ON AN INDIVIDUAL BASIS AND NOT IN A CLASS OR REPRESENTATIVE ACTION OR AS A NAMED OR UNNAMED MEMBER IN A CLASS, CONSOLIDATED, REPRESENTATIVE OR PRIVATE ATTORNEY GENERAL ACTION, UNLESS BOTH YOU AND THE SONY ENTITY WITH WHICH YOU HAVE A DISPUTE SPECIFICALLY AGREE TO DO SO IN WRITING FOLLOWING INITIATION OF THE ARBITRATION. THIS PROVISION DOES NOT PRECLUDE YOUR PARTICIPATION AS A MEMBER IN A CLASS ACTION FILED ON OR BEFORE AUGUST 20, 2011.
Klagen müssen also nun direkt und einzeln gegen Sony vorgebracht werden. Wer den neuen Bestimmungen nicht zustimmt, könnte vom Onlinedienst Sonys ausgeschlossen werden.
Sony teilte mit, dass dies zum Wohle sowohl des Kunden als auch des Unternehmens geschehe. Wer mit den Änderungen nicht einverstanden ist, muss innerhalb von 30 Tagen an das Gericht in Los Angeles schreiben, dass er davon nicht betroffen ist. Werden die neuen AGBs als illegal empfunden, sind sie allerdings ungültig. So heißt es weiterhin:
If the Class Action Waiver clause is found to be illegal or unenforceable, this entire Section 15 will be unenforceable, and the dispute will be decided by a court and you and the Sony Entity you have a dispute with each agree to waive in that instance, to the fullest extent allowed by law, any trial by jury.
Wichtig ist, dass die berichteten Änderungen der AGBs nur in den USA passieren. In Deutschland gibt es die sog. subjektive Klagehäufung, wo mehrere Kläger direkt auftreten. Es ist unwahrscheinlich, dass Sony auch dies unterbinden wird.