Wie schon berichtet, hatte Sony vor einigen Tagen gegen den Hacker George "Geohot" Hotz, eine Klage mit Unterlassungsverfügung im Gerichtshof in Kalifornien eingereicht.
Diese Klage wurde nun von der Richterin Susan Illston vom kalifornischen Gerichtshof mit folgender Begründung, abgelehnt:
"Es reicht die Nutzung von Twitter, PayPal und YouTube, deren Firmensitze allesamt im Staate Kalifornien liegen, nicht aus, um den in New Jersey wohnhaften Hacker nach kalifornischem Recht zu verurteilen. Sollte ein PayPal- oder Youtube-Account ausreichen, um in Kalifornien Recht zu sprechen, würde bald jeder nach kalifornischem Recht verurteilt werden", so Richterin Susan Illston.
Sony könnte Geohot erneut verklagen. Doch dafür bräuchte man handfeste Beweise [bzw. Klagegründe, Anm. d. Red.] gegen ihn [in Kalifornien, Anm. d. Red.].