Dem Schweizer Ständerat lagen zwei Motionen vor, die beide von dem Organ abgesegnet wurden. In der "Motion Hochreutener" ging es um die gesetzliche Verankerung der PEGI-Norm und wurde mit 27 zu 1 stimmen angenommen. Bei dieser Motion geht es darum, dass eine Prüfstelle eingerichtet wird und jedes Spiel mit einer Alterskennzeichnung versehen wird.
Die zweite Motion mit dem Namen "Motion Allemann" wurde mit 19 zu 12 Stimmen angenommen und beschliesst somit das Totalverbot von sogenannten "Killerspielen" in der Schweiz, welche folgendermassen vom Motionstext definiert werden:
[Spielprogramme], in denen grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen und menschenähnliche Wesen zum Spielerfolg beitragen.
Nachdem nun beide Kammern diese "Motionen" abgesegnet haben, muss nun der schweizerische Bundesrat ein Gesetz dafür ausarbeiten.
Insbesondere die letzte Motion nimmt Amokläufe als Begründung für das Totalverbot:
"Einzelereignisse wie in Littleton (USA), Erfurt (D), Tessin (D), Tuusula (Fin) oder Winnenden (D) bestärken die Annahme, dass Gewaltspiele bei einzelnen Konsumenten zu schlimmster realer Gewalt beitragen. Solche Spiele machen zwar nicht aus jedem einen Killer, aber sie verstärken die Bereitschaft bei jenen, die ohnehin anfällig sind. Ein generelles Verbot solcher Spiele erscheint deshalb angemessen und verhältnismässig, insbesondere da sie über keinen irgendwie schützenswerten kulturell-gesellschaftlichen Gehalt verfügen und es Tausende andere spannende Computerspiele gibt, die ohne solche Gewaltexzesse auskommen."
Vielleicht sollte man auch über ein Alkoholverbot nachdenken, da Alkohol nachweislich zu Todesfällen im Verkehr, zu häuslicher Gewalt und Tod durch Überkonsum bei Jugendlichen führt.