Das Bundeskabinett hat heute dem Entwurf zur ersten Änderung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) zugestimmt. Dadurch werden Spiele, die "besonders realistische, grausame und reißerische Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen beinhalten, die das mediale Geschehen selbstzweckhaft beherrschen", mit "weit reichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten" belegt. Bislang sind ausschließlich Gewalt- und Kriegsverherrlichende Spiele verboten.
Auch werden Mindestgrößen und Sichtbarkeit der Alterskennzeichen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) gesetzlich festgelegt. Demnach müssen diese auf der Frontseite der Verpackung eine Fläche von mindesten 1200 Quadratmillimeter einnehmen, auf dem Datenträger hingegen mindestens 250 Quadratmillimeter.
Mit diesen Maßnahmen will die Regierung ihren Beitrag im Kampf gegen die sogenannten "Killerspiele" leisten.