In der augenblicklichen Diskussion, um das Verbot von Gewaltspielen, kommt auch immer unsere allseits bekannte BPjS und deren Praxis des Indizierens zur Sprache, jetzt wird ihre Praxis aber in Zweifel gezogen. In einem Rechtsgutachten auf MCV Online, legt EU-Rechtsexperten Prof. Karl Albrecht Schachtschneider, von der Universität Nürnberg-Erlangen, seine Sicht zur Indizierungspraxis dar, demnach sei zweifelhaft, ob die deutsche Indizierungs-praxis mit dem EU-Recht vereinbar ist. Denn die Indizierung von Spielen stört in dieser Form den Binnenmarkt, und man müsse sich die Frage stellen, ob der Jugendschutz den freien Binnenhandel gefährden darf. Da Spielepublisher für den deutschen Markt unter hohem Kostenaufwand extra Anpassungen vornehmen müssen, und sich nicht mal sicher sein können, dass die nicht doch indiziert werden.
Der deutsche Jugendschutz könne dann nur den freien Binnenhandel einschränken, wenn ein starkes nationales Interesse besteht und er, der Jugendschutz, nicht über sein Ziel hinaus schießt. Prof. Schachtschneider hat aber noch andere Kritikpunkte an der BPjS, denn nicht nur das Verfahren sei fragwürdig, sondern auch das Gremium, dessen demokra-tische Legitimation mehr als fragwürdig sei.