Laut eines Artikels der Seite heise.de prüft das Landgericht Koblenz gerade einen Fall, in dem es um die Alterskennzeichnung aus dem Ausland importierter Produkte, also beispielsweise auch Videospiele, geht. Nach dem deutschen Jugendschutzgesetz müssen solche Produkte auch hier auf ihre Alterseignung geprüft werden. Keine Prüfung, keine Veröffentlichung. Dies würde laut dem Landgericht aber im krassen Gegensatz zum uneingeschränkten Warenverkehr stehen. Der EG-vertrag besagt dass, Zitat heise.de:
[quote]mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen sowie alle Maßnahmen gleicher Wirkung zwischen den Mitgliedstaaten verboten sind. Das Landgericht hegt den Verdacht, dass auch nationale Altersfreigaben von dieser Norm betroffen sein könnten und rüttelt damit an einem der Pfeiler des Jugendschutzsystems.
Den Richtern ist dabei nicht ersichtlich, dass die Kontrolle der Jugendfreiheit durch das BBFC zu einem geringeren Jugendschutz führen würde als eine Prüfung durch die FSK. Ein Termin für die Entscheidung der aufgeworfenen Fragen durch den EuGH ist noch nicht bekannt[/quote]
Konkret geht es um einen Fall, bei dem ein Comic-Händler Anime- und Manga-Produkte angeboten hat, welche nicht durch die FSK geprüft wurden. Der Händler verwies jedoch einfach auf das britische Gegenstück zur deutschen FSK, der British Board of Film Classification (BBFC), welche die Produkte ab 15 eingestuft haben.
Nun könnte es beispielsweise passieren, dass ein Gesetz erlassen wird, welches auch ausländische Alterseinstufungen in Deutschland gültig werden lässt.