Sony verliert in letzter Instanz gegen ein britisches Berufungsfericht. Streitpunkt war die Entscheidung, ob Sony´s PS2 eine Spielkonsole oder ein PC bzw. Digital Processing Unit ist. Grund für den Rechtsstreit ist wieder einmal das Geld. Bis 2004 waren europäische Einfuhrzölle für Unterhaltungssoftware zu zahlen, im Falle Sony eine stattliche Summe von 50 Mio Euro im Zeitraum von 2001 bis 2004.
Auch die PS3 wird von Sony wieder als Computer bezeichnet. Dies jedoch nicht wegen den Einfuhrzöllen, welche seit 2004 nicht mehr zu zahlen sind, sondern vielmehr um die Multimedia-Eigenschaften der Konsole zu bestärken.