Der Bundestag hat gestern den neuen Entwurf zur ersten Änderung des Jugendschutzgesetzes mit den Stimmen der Mehrheit der großen Koalition, und gegen die Stimmen der Opposition, abgesegnet. Das Gesetz erweitert die Kriterien, nach denen jugendgefährdende Gewaltvideos und sogenannte "Killerspiele" auf dem Index landen.
Spiele, die "besonders realistische, grausame und reißerische Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen beinhalten, die das mediale Geschehen selbstzweckhaft beherrschen", werden somit in Zukunft mit "weitreichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten" belegt. Auch müssen Alterseinstufungen auf der Vorderseite der Verpackungen zukünftig vergrößert werden, um so "den Jugendschutz sichtbar zu machen".