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Nintendo vs. Palworld: Das japanische Patentamt weist zwei Patente zurück - ein drittes wird weiter geprüft

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Die betreffenden Spielmechaniken wurden bereits zuvor in anderen Spielen angewendet

Das japanische Patentamt hat einen Nintendo-Antrag im Zusammenhang mit der Palworld-Klage abgelehnt und mangelnde Originalität festgestellt; die Entscheidung wirft Fragen zur Gültigkeit mehrerer Nintendo-Patente auf, die Kreaturenfang-Systeme beschreiben und zentral für die Beschwerde gegen Palworld sind.​

Die gemeinsamen Patentklage von Nintendo und The Pokémon Company gegen den Palworld-Entwickler Pocketpair behauptet, Palworld verletze drei ihrer Patente zum Fangen von Kreaturen und Reittierwechseln. Nun lehnte das japanische Patentamt Nintendos Patentanmeldung Nr. 2024-031879 ab. Sie gehören zu den Patenten, deren Verletzung Palworld vorgeworfen wird. Ein Prüfer sah mangelnde Originalität und verwies auf Spiele wie Monster Hunter 4, ARK: Survival Evolved, das Gacha-Browsergame Kantai Collection, Pocketpairs eigenes Craftopia sowie sogar Pokémon GO, die alle vor dem Einreichdatum im Dezember 2021 veröffentlicht wurden.​

Nintendo hat ab Zugang der Zurückweisungsmitteilung 60 Tage Zeit, die Anmeldung zu ändern oder Beschwerde einzulegen, also bis Ende Dezember 2025; da die Anmeldung im Palworld-Verfahren nicht direkt zitiert wird, hat die Zurückweisung keinen unmittelbaren Einfluss, doch laut Games Fray-Analyst Florian Mueller ist die abgelehnte Anmeldung ein „Schlüsselbaustein“ von Nintendos Strategie, breite Implementierungen des Kreaturenfangs zu erfassen, als Kindpatent von JP7493117 und Elternpatent von JP7545191, die beide in Nintendos Beschwerde genannt sind.​ Damit wären diese Patente hinfällig.

Ein weiteres zentrales Streitpatent bereitet ebenfalls Probleme: eine Reittierwechsel-Implementierung (JP7528390), die Nintendo mitten im Verfahren im Juli zu ändern beantragte. Ene Patentänderung während laufender Klage ist unüblich. Die vage Sprache des Änderungsantrags führte zu Verzögerungen und erneuter Prüfung einzelner Verfahrensabschnitte, wodurch sich das Verfahren voraussichtlich bis ins Jahr 2026 verlängert.​
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