Wie das Portal Neowin.net unter Verweis auf die Microsoft-Geschäftsbedingungen erklärt, müssen Xbox One Vorbesteller auf das Recht sich an einer Sammelklage zu beteiligen, verzichten.
Stimmt der Käufer den AGBs zu, muss er sich in Streitfällen einem Schlichtungsverfahren stellen.
Diese Klausel erwähnt MS auf einer Infoseite, neben den technischen Voraussetzungen für den Betrieb der Konsole.
Ebenfalls kann man der Infoseite entnehmen, dass die Konsole womöglich nicht in allen Ländern funktioniert, da man dafür über einen Xbox Live Account in einem von der Xbox One unterstützten Xbox-Live-Ländern verfügen muss.
Gibt es das Gerät in einem Land nicht zu kaufen, kann man es dort auch nicht nutzen.
Auf Anfragen via Twitter seitens besorgter Käufer, die beispielsweise oft auf Reisen sind und ihre Xbox One mitnehmen wollen, antwortete das Support Team:
"Du wirst wieder spielen können, wenn du zu Hause bist. Ich reise mit einer Xbox 360 um unterwegs zu spielen."