Wie wir berichtet hatten, fand gestern eine Anhörung zu der Sichtung der Computer von Geohot statt. Die Richterin Susan Illston erlaubte Sony gestern endgültig, dass Sony die Computer von Geohot durchsuchen dürfen in Bezug auf etwaige Informationen zu dem Hack der PS3.
Der Anwalt von Geohot schrie daraufhin "Objection!" in bester Phoenix Wright-Manier und stellte fest, dass dadurch Sony ja alle möglichen Dateien sich auf dem Computer anschauen könnten, auch wenn diese nichts mit dem Hack zu tun hätten.
"Pech gehabt," war die lapidare Antwort der Richterin, "Objection dismissed!".
Sie räumte aber ein, dass sie dafür sorgen werde, dass Sony nur ein Recht auf die Informationen bezüglich des Hacks bekommt, und der Rest nicht genutzt werden kann.
Gleichzeitig wies sie Geohot an, keine Dateien von dem Rechner mehr zu löschen oder zu verändern.
Geohots Anwalt argumentierte, dass der DMCA (Digital Millenium Copyright Act) für Telefone nicht greife (und Geohot somit auch nicht von Apple für das Hacken des iPhones belangt werden konnte), was aber der Sony Anwalt nicht gelten liess, da es bei der PS3 sehr wohl noch greife.
Die Richterin ruderte aber zurück bezüglich der Verfügung, dass Geohot all die Informationen die er rausgegeben hatte, zurückholen sollte:
"Es ist Information. Das kann nicht zurückgeholt werden. Es ist einfach nicht praktikabel. Was würden die denn machen? Es zurückfaxen oder was?"
Sie hatte damals nicht drüber nachgedacht, gab sie zu.
"Daran habe ich nicht gedacht, ich entschuldige mich dafür."
Die Richterin wies Sonys und Geohots Anwälte an, einen Ort und Zeitpunkt für die Durchsuchung von Geohots Computer auszumachen.
Sony hatte noch eine weitere Verfügung beantragt, über diese Verfügung wird im März entschieden. Wir bleiben am Ball für euch.