Spielehersteller können ihre Produkte bei der USK gegen Gebühr einstufen lassen. Dieses Verfahren führt zu einer von fünf Kennzeichnungen (siehe unten). Die USK hat auch die Möglichkeit, die Kennzeichnung zu verweigern. Dies geschieht zum Beispiel, wenn die vorgelegte Software einen Straftatbestand erfüllt, den Krieg verherrlicht oder leidende Menschen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise zeigt (§15 Abs. 2 JuSchG). In solchen Fällen ist eine Indizierung des Spiels durch die BPjM wahrscheinlich. Es zeigt sich, dass der Handel fast nur noch Spiele mit einer USK-Kennzeichnung anbietet. Spiele ohne Kennzeichnung sind in der Regel in den Computer- und Konsolenspielabteilungen der Kaufhäusern nicht zu finden.
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