Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : User dürfen Indizierte Titel nicht nennen!!!
Wie ich erfahren habe darf auch im Forum indizierte Titel nicht beim Namen genannt werden das nach dem neuen Jugendschutzgesetz das als Werbung gewertet wir und die Seite hier geschlossen werden kann.
ok, wird gemacht ... denn, das wollen wir doch alle nicht!
kann hier vielleicht einmal einer nen link zu einer liste posten, damit mann weis welche worte man nicht in den Mund nehmen darf?
Malike-pakile
21.03.2003, 17:45
so eine kagge!!
aber da fällt mir was ein....lasst uns alle ins giga forum gehen und laut gta...*piep* rufen!!!*muhahahaha* :lol:
ShinFreeza
21.03.2003, 18:06
jup, das ist richtig, nach dem neuen Gesetz muss man sich was einfallen lassen! :oops:
dann kürzen wir halt nur noch ab.... :D
Overchecker
21.03.2003, 18:33
so was doofes auch :hmpf:
Is ja echt dumm!!!Is C&C *piep* nich geil? :lol: :D
Welchen RETeil findet ihr besser Resident Evil Peep oder Resident Evil Peep. Das ist echt schwachsinn.Ich hab auch heute im Radio gehört das Kinder bis 8Jahre keine Kriegsnachrichten sehen sollten.Man will aus Kindern weltfremde Träumer machen die nicht wissen was in der Welt abgeht.Zensur ist Verboten und soll verboten bleiben in allen Berreichen des Lebens nicht nur in der Presse sondern auch in der Kunst.Videospiele
sind Kunst es gibt zwar auch dort billige Groschenhefte doch die Zocker
spielen ja nicht um sich aufs töten vorzubereiten.Es gibt Millionen Zocker
in Deutschland und die würde ich mir nicht als zukünftige Wähler vergraulen.
ich hab meine sig auch schon editiert!!! :(
tja ich werds glaub ich irgentwie wieder vergessen :D
Warum sagt denn keiner von den Admins was dazu?
El Barto
25.03.2003, 19:18
Naja, wir reden doch eh alle in Abkürzungen, oder net?
:)
DarthSonic
25.03.2003, 19:44
Nunja, ich denke so dramatisch ist das nicht, und so ganz hart ist das Gesetz auch nicht ausgelegt. Zudem werden ab 1. April vermutlich gar keine Spiele mehr auf den Index kommen ;)
warum das?Ich hab gedacht das Jugendschutzgesetz wird nur noch verschärft(siehe aktuelle Gamestar)
Nunja, ich denke so dramatisch ist das nicht, und so ganz hart ist das Gesetz auch nicht ausgelegt. Zudem werden ab 1. April vermutlich gar keine Spiele mehr auf den Index kommen ;)
Es werden keine Games mehr aufn Index kommen von was träumst du Nachts?
DarthSonic
25.03.2003, 19:58
Indizierungen dürfen nur noch vorab, d.h. vor einer Einstufung durch die (ab 1. aproil verbindliche) USK-Einstufung vorgenommen werden. Da die BPjS aber erst auf Antrag tätig wird, ist das sogut wie ausgeschlossen. Denn wer ein Spiel nicht gespielt hat, kann dieses nicht auf Indizierung beantragen ;)
Einzige Einschränkung hierbei ist, daß ALLE Titel ohne USK-Einstufung automatisch als indiziert gelten, aber durch USK-Einstufung diesen Status "verlieren". Damit wird ein Import von Software fast unmöglich, denn welcher US-Titel ist schon in deutschland geprüft? Da macht es auch nix, wenn Barbie und Ken auf dem Cover prangen :(
DarthSonic
25.03.2003, 20:00
Hierbei Anzumerken gilt noch, daß "ab 18" nicht bedeutet = Index. Man kann das Spiel halt nur noch "unter der Theke" erhalten und NICHT über den Versandhandel!
Ihr glaubt doch nicht das sich einer an das Gesetz hält.
DarthSonic
25.03.2003, 20:02
Wie halten? Der Zoll kassiert die Spiele ab! Da kann ein Importeur noch soviele Spiele bestellen ;)
Und die Händler sind darauf angewiesen wie Videotheken und wer sich nicht daran hält, wird deftige Strafen zahlen müssen. Das ist Unternehmerrisiko, wenn man es doch macht. Das muss jeder Händler selber wissen!
Spaceace
25.03.2003, 20:14
Wie halten? Der Zoll kassiert die Spiele ab! Da kann ein Importeur noch soviele Spiele bestellen ;)
Und die Händler sind darauf angewiesen wie Videotheken und wer sich nicht daran hält, wird deftige Strafen zahlen müssen. Das ist Unternehmerrisiko, wenn man es doch macht. Das muss jeder Händler selber wissen!
Das, denke ich, ist Quatsch: der Händler wird dann die Kontrolle des Konsumentenalters übernehmen. Und B warum soll die Nennung eines indizierten Spiels hier Probleme machen: hier darf doch von Grund auf keine Werbung gemacht werden (und darum geht´s doch, oder?)
Ja aber wenn einer von der BPJM zufällig auf die Seite surft und liest das wir hier offen über einen indizierten Titel palabern kann das als Werbung für das indizierte Game gewertet werden und im schlimsten Fall wird die Seite geschlossen.
Rikkimaru
25.03.2003, 20:23
naja...ich riskiers dann einfach mal...kennt noch einer forbidden forest vom C64??? so ein schwachsinn!!! ich könnte wetten das wenn i ch heute noch red faction 2 für 29 haben wollte es mir der media markt noch verscherbelt. die werden ihre restbestände wohl nicht verschrotten nur weil das game aufm index ist. noch dazu iss die deutsche version ja entschärft....das wird ja hier immer mehr zur zensur. :shakehead:
Spaceace
25.03.2003, 20:51
Wenn dann palaber ich nicht ich diskutier...
@Rikki: in der Hinsicht ist D das restriktivste Land der Welt, und ich werde mir nicht vorschreiben lassen was in meine Laufwerke wandert. Zum Glück bin ich weit über der "Schallmauer" - ich denke ich hab keine Probleme! Aber wie sieht´s dann im Handel aus (ich denke hier an meinen geliebten Versand- und Kleinhändler) die sind doch von so viel Ignoranz gestraft. Aber jetzt wo es wirschaftlich nicht so gut geht, dreht man diesem aberkleinstem Umsatz auch noch den Hahn zu! Ich hab kein Verständnis dieser Gesetzesverschärfung gegenüber, aber das hab ich schon mehrmals gesagt.
B2T: Also nochmal: wir werben doch hier nicht. Wenn dann setzten wir uns sachlich :D auseinander.
Ausserdem ist das doch eine Einschränkung der Meinungs-bzw.Pressefreiheit, oder etwa nicht? Man wird das Kind doch wohl beim Namen nennen dürfen :hmpf: !!!
Spaceace
25.03.2003, 21:10
Also, wenn gar nichts mehr zieht gäb es da doch noch die Möglichkeit diese Seite vom Ausland aus zu Hosten... wie wärs mit den liberalen Niederlanden? Man könnte ja auch so tun als ob...
Wenn wir dem nicht entgehen können sollten und uns auf Abkürzungen beschränken müssen, schlage ich vor zumindest einen Glossar-Thread zu eröffnen wo das einmal ausgeschrieben wird. Ich kann ja jetzt kaum unterscheiden ob mit sc splinter cell oder soul calibur gemeint ist.
DarthSonic
26.03.2003, 07:38
Wie halten? Der Zoll kassiert die Spiele ab! Da kann ein Importeur noch soviele Spiele bestellen ;)
Und die Händler sind darauf angewiesen wie Videotheken und wer sich nicht daran hält, wird deftige Strafen zahlen müssen. Das ist Unternehmerrisiko, wenn man es doch macht. Das muss jeder Händler selber wissen!
Das, denke ich, ist Quatsch: der Händler wird dann die Kontrolle des Konsumentenalters übernehmen. Und B warum soll die Nennung eines indizierten Spiels hier Probleme machen: hier darf doch von Grund auf keine Werbung gemacht werden (und darum geht´s doch, oder?)
Äh?? Was habe ich den anderes gesagt? Nochmal grob skizziert:
a) Händler müssen Altersnachweis verlangen!
b) Importe nicht möglich, da Zoll alle Spiele ohne USK einbehält.
c) Indizierte Title dürfen sicher trotzdem genannt werden.
Ich verstehe jetzt nicht, warum Du Dich auf meinen Beitrag beziehst und das als "Quatsch" abstempelst!?!?
DarthSonic
26.03.2003, 07:41
Wenn dann palaber ich nicht ich diskutier...
@Rikki: in der Hinsicht ist D das restriktivste Land der Welt, und ich werde mir nicht vorschreiben lassen was in meine Laufwerke wandert. Zum Glück bin ich weit über der "Schallmauer" - ich denke ich hab keine Probleme! Aber wie sieht´s dann im Handel aus (ich denke hier an meinen geliebten Versand- und Kleinhändler) die sind doch von so viel Ignoranz gestraft. Aber jetzt wo es wirschaftlich nicht so gut geht, dreht man diesem aberkleinstem Umsatz auch noch den Hahn zu! Ich hab kein Verständnis dieser Gesetzesverschärfung gegenüber, aber das hab ich schon mehrmals gesagt.
B2T: Also nochmal: wir werben doch hier nicht. Wenn dann setzten wir uns sachlich :D auseinander.
Halloooo!! Bisher war es auch verboten indizierte Titel oder Titel ab 18 (Filme) über den Versandhandel zu vertreiben. Da ändert sich gar nix! Und ich arbeite im Versandhandel, also erzähl mir nix anderes.
DarthSonic
26.03.2003, 07:42
Ausserdem ist das doch eine Einschränkung der Meinungs-bzw.Pressefreiheit, oder etwa nicht? Man wird das Kind doch wohl beim Namen nennen dürfen :hmpf: !!!
EBEN! :D Man darf keine direkte Werbung machen, aber das ist wiederrum Interpretationssache, aber wird bei einem Privatmann sicherlich anders gehandhabt als bei einem Händler oder in den Medien!
Ich denke wir als Privatpersonen müssen uns da vor nichts fürchten.
Außerdem schaut doch hier eh keiner von den verrückten freaks rein :) Und selbst wenn sie die seite schließen sollten öffnet ihr sie einfach neu und hosted wie schon gesagt in niederlande oder sonstwo :D
Ist zu absurd glaube kaum das das irgendeiner machen wird.
Indizierungen dürfen nur noch vorab, d.h. vor einer Einstufung durch die (ab 1. aproil verbindliche) USK-Einstufung vorgenommen werden. Da die BPjS aber erst auf Antrag tätig wird, ist das sogut wie ausgeschlossen. Denn wer ein Spiel nicht gespielt hat, kann dieses nicht auf Indizierung beantragen ;)
Einer von uns beiden irrt; Meine Info:
Die BPjM wird ab dem 1. April auch OHNE Antrag tätig! Zudem ist die Ausweitung der antragsberechtigten Stellen vergrößert worden.
Bleibt aber noch offen, ob ein Titel in irgendeiner Form offiziell in D veröffentlicht sein muss, um indiziert werden zu können.
DarthSonic
26.03.2003, 08:03
Indizierungen dürfen nur noch vorab, d.h. vor einer Einstufung durch die (ab 1. aproil verbindliche) USK-Einstufung vorgenommen werden. Da die BPjS aber erst auf Antrag tätig wird, ist das sogut wie ausgeschlossen. Denn wer ein Spiel nicht gespielt hat, kann dieses nicht auf Indizierung beantragen ;)
Einer von uns beiden irrt; Meine Info:
Die BPjM wird ab dem 1. April auch OHNE Antrag tätig! Zudem ist die Ausweitung der antragsberechtigten Stellen vergrößert worden.
Bleibt aber noch offen, ob ein Titel in irgendeiner Form offiziell in D veröffentlicht sein muss, um indiziert werden zu können.
Stimmt! Hast Recht. Habe gerade nochmal nachgesehen. Die BPjS wird auch OHNE Antrag tätig. Dennoch ändert das eigentlich nix, denn solange ein Spiel nicht auf dem markt ist, kann es nicht indiziert werden und wenn es auf dem Markt ist, hat es eine USK-Freigabe und kann daher auch nicht mehr indiziert werden ;)
Ausnahmen werden Spiele sein, die nationalsozialistische Propaganda betreiben oder ähnliches. So wie es halt bei Filmen der Fall ist. Aber da hat ja wirklich niemand was dagegen.
die BPJS kann mich erhlich gesagt kreuzweise am arsch lecken... ich werde den namen nennen wie immer halt :D
Spaceace
26.03.2003, 10:43
Wie halten? Der Zoll kassiert die Spiele ab! Da kann ein Importeur noch soviele Spiele bestellen ;)
Und die Händler sind darauf angewiesen wie Videotheken und wer sich nicht daran hält, wird deftige Strafen zahlen müssen. Das ist Unternehmerrisiko, wenn man es doch macht. Das muss jeder Händler selber wissen!
Das, denke ich, ist Quatsch: der Händler wird dann die Kontrolle des Konsumentenalters übernehmen. Und B warum soll die Nennung eines indizierten Spiels hier Probleme machen: hier darf doch von Grund auf keine Werbung gemacht werden (und darum geht´s doch, oder?)
Äh?? Was habe ich den anderes gesagt? Nochmal grob skizziert:
a) Händler müssen Altersnachweis verlangen!
b) Importe nicht möglich, da Zoll alle Spiele ohne USK einbehält.
c) Indizierte Title dürfen sicher trotzdem genannt werden.
Ich verstehe jetzt nicht, warum Du Dich auf meinen Beitrag beziehst und das als "Quatsch" abstempelst!?!?
Ok, Ok ich hab es etwas zu sehr überflogen, Du hast recht! Aber warum sollte der Zoll die Sachen abfangen wenn der Handel zB eine Bestellung eines Volljährigen nachweisen kann. Das kann dann nur aufgrund der Tatsche gemacht werden, dass evt. Disributorenrechte verletzt werden würden.
DarthSonic
26.03.2003, 11:30
Wie halten? Der Zoll kassiert die Spiele ab! Da kann ein Importeur noch soviele Spiele bestellen ;)
Und die Händler sind darauf angewiesen wie Videotheken und wer sich nicht daran hält, wird deftige Strafen zahlen müssen. Das ist Unternehmerrisiko, wenn man es doch macht. Das muss jeder Händler selber wissen!
Das, denke ich, ist Quatsch: der Händler wird dann die Kontrolle des Konsumentenalters übernehmen. Und B warum soll die Nennung eines indizierten Spiels hier Probleme machen: hier darf doch von Grund auf keine Werbung gemacht werden (und darum geht´s doch, oder?)
Äh?? Was habe ich den anderes gesagt? Nochmal grob skizziert:
a) Händler müssen Altersnachweis verlangen!
b) Importe nicht möglich, da Zoll alle Spiele ohne USK einbehält.
c) Indizierte Title dürfen sicher trotzdem genannt werden.
Ich verstehe jetzt nicht, warum Du Dich auf meinen Beitrag beziehst und das als "Quatsch" abstempelst!?!?
Ok, Ok ich hab es etwas zu sehr überflogen, Du hast recht! Aber warum sollte der Zoll die Sachen abfangen wenn der Handel zB eine Bestellung eines Volljährigen nachweisen kann. Das kann dann nur aufgrund der Tatsche gemacht werden, dass evt. Disributorenrechte verletzt werden würden.
Der Zoll fängt die Importe ab, da sie keine Altersfreigabe in Deutschland besitzen und daher automatisch als indiziert gelten! Nur wenn das Spiel eine USK-Prüfung hinter sich hat, also der Stempel drauf ist, darf das Spiel bezogen werden!
die BPJS kann mich erhlich gesagt kreuzweise am arsch lecken... ich werde den namen nennen wie immer halt
me2 :D was die BPJS sagt ist mir sowas von wayne....
Spaceace
26.03.2003, 11:45
Der Zoll fängt die Importe ab, da sie keine Altersfreigabe in Deutschland besitzen und daher automatisch als indiziert gelten! Nur wenn das Spiel eine USK-Prüfung hinter sich hat, also der Stempel drauf ist, darf das Spiel bezogen werden!
Ok, aber wenn sie indiziert sind darf der Handel sie doch beziehen und verkaufen. Ich sehe im Bezug auf den USK-Stempel hier nicht den spingenden Punkt, sondern wie ich beschrieben habe bei der Rechteverletzung der Distributoren (->DVD´s). Oder willst Du mir sagen dass ich demnächst zum Schmuggler werden muss, weil ich zB US Titel (Konsole) nicht durch den Zoll kriege obwohl ich Volljährig bin? Soweit ich informiert bin ist es zumindest für Privatpersonen zum privaten Gebrauch gestattet. Warum sollte dem Handel das verboten werden wenn er die Alterzugangskontrolle sicherstellt?
P4inkiller
26.03.2003, 11:52
Oh man den deutschen Zoll zu umgehen ist ja wohl das einfachste auf der welt... last euer Spiel einfach als Geschenk verpacken (wie bei amazon) das dürfen die nich aufmachen -> also kanns nich eingezogen werden!
max pyne
c&c: general
unreal championship
GTA Vice City
la la la la la la la
gibts noch mehr indizierte spiele ??? dann schreibt sie nieder und schickt sie an :
info@bpjs.de
hahaha :D
DarthSonic
26.03.2003, 13:15
@Spaceace
Indizierte Artikel dürfen werder verkauft noch gekauft werden, egal wo und egal ob Du Privatmann bist. Oder habe ich das was verpasst?
Duke Raoul
26.03.2003, 13:35
Wie halten? Der Zoll kassiert die Spiele ab! Da kann ein Importeur noch soviele Spiele bestellen ;)
Und die Händler sind darauf angewiesen wie Videotheken und wer sich nicht daran hält, wird deftige Strafen zahlen müssen. Das ist Unternehmerrisiko, wenn man es doch macht. Das muss jeder Händler selber wissen!
das ist der untergang für mich ....
Ich habe ne us PS2 und nen US cube naja und nen deutschen aber für was hab ich mir die dinger gekauft wnen ich jetz bei dvdbox keine Spiele mehr ordern kann das ist doch glatter ********* ach ich könnte ausrasten.
Naja las ich mir das von freunden da drüben kaufen und rüber schicken ist zwar umständlich aber anders scheints ja nicht zu funtzen.
sry aber DRECKS GESETZ
Spaceace
26.03.2003, 13:44
@Spaceace
Indizierte Artikel dürfen werder verkauft noch gekauft werden, egal wo und egal ob Du Privatmann bist. Oder habe ich das was verpasst?
Ich glaube das hast Du, Situation als Privatmensch (also nicht gewerblich):soweit ich weiss ist es mir nicht verboten zB C&C Gen* im Laden zu erstehen. Nur in der Verkaufsfläche dürfen die nicht mehr hingestellt werden, unter der Ladentheke dürfen die nach wie vor liegen.
Ich dachte immer, das man indizierte Spiele trotzdem kaufen darf, vorrausgesetzt das man mündig (18) ist.So hats mir jedenfalls mein Händler gesagt, und der vercheckt auch indizierte Spiele... :rolleyes:
--=ZerO=--
26.03.2003, 13:45
@Spaceace
Indizierte Artikel dürfen werder verkauft noch gekauft werden, egal wo und egal ob Du Privatmann bist. Oder habe ich das was verpasst?
Indiziert bedeutet nur:
Keine Abgabe an unter 18Jährige + Keinerlei Zurschaustellung/Werbung
Eine Stufe höher würde dann die Beschlagnahmung kommen:
Kein Verkauf an sonstwen + Keinerlei Zurschaustellung/Werbung
Man darf also Indizierte Filme durchaus erwerben...
Spaceace
26.03.2003, 13:56
Nichts anderes hab ich gesagt: und warum soll es den dann verboten sein das gewerblich für (meinetwegen ausgewählte) Kunden zu handeln. Das ist es was ich hier nicht versteh ? Darth?
DarthSonic
26.03.2003, 19:33
Okay, ist ja jetzt eh egal ;) Alle Titel ab 18 kann man eh im handel (NICHT Versandhandel) erstehen gegen Altersnachweis, und es werden ja eigentlich keine Spiele mehr indiziert.
Ausnahme sind die Importe. Dort zieht der Zoll tatsächlich alle Spiele ohne USK ein! Ob das in der Praxis immer so gehandhabt wird ist was anderes, denn Inner-EU Handel ist ja eigentlich am Zoll vorbei ;)
Okay, ist ja jetzt eh egal ;) Alle Titel ab 18 kann man eh im handel (NICHT Versandhandel) erstehen gegen Altersnachweis, und es werden ja eigentlich keine Spiele mehr indiziert.
Ausnahme sind die Importe. Dort zieht der Zoll tatsächlich alle Spiele ohne USK ein! Ob das in der Praxis immer so gehandhabt wird ist was anderes, denn Inner-EU Handel ist ja eigentlich am Zoll vorbei ;)
Soweit ich in Erfahrung bringen konnte ändert sich eigentlich nichts am Verhalten des Zoll! Nur wenn sie dann mal über eine Sendung stolpern (was erfahrungsgemäß ziemlich selten vorkommt) wird man sich zwangsläufig mit ihnen in Verbindung setzen müssen und das alles persönlich Regeln. Natürlich nur wenn man volljährig ist, wenn nicht sieht's schlecht aus.
P.s. Die Importhändler hier regeln das afaik über die Daten aus dem Ausweis.
Spaceace
26.03.2003, 21:52
Ok, ich hör auf nachzubohren, aber folgendes habe ich noch zum Thema aus dem Maniac-Forum:
Das Jugendschutzgesetz trifft leider keine Unterscheidung zwischen aktuellen
Programmen und solchen, die etwa im Buchbereich unter dem Stichwort
"Antiquariat" angeboten werden. Auch ist für diesen Bereich keine
Ausnahmeregelung für die grundsätzliche Kennzeichnungspflicht vorgesehen.
Daher gilt: sämtliche Produkte, die keine Alterskennzeichnung der USK
tragen, gelten ab dem 01. April 2003 als nicht gekennzeichnet und
unterliegen den Verkaufbeschränkungen des Jugendschutzgesetzes - dies
bedeutet dass sie im stationären Handel ausschließlich Erwachsenen und im
Versandhandel überhaupt nicht angeboten, überlassen oder sonst zugänglich
gemacht werden dürfen. Dieses Verbot gilt etwa auch für Flohmärkte und
ähnliche Veranstaltungen.
Na dann mal gute Nacht für die Klassik-Sammler sowie Importschnäppchenjäger und viele Kleinverkäufe hier, günstig Ebay schnuppern fällt - ohne Altersnachweis - flach.
http://www.maniac.de/forum/pxmboard.php?mode=msg&brdid=1&msgid=372893
CosmicBear
26.03.2003, 22:48
Indizierte Artikel dürfen werder verkauft noch gekauft werden, egal wo und egal ob Du Privatmann bist. Oder habe ich das was verpasst?
DarthSonic, du bringst da einfach >>indizierte<< spiele mit >>beschlagnahmten<< titeln durcheinander.
indizierte titel dürfen, wie oben schon mehrfach erwähnt, weiterhin an alle möglichen, volljährigen menschen verkauft werden. sie dürfen nur nicht beworben werden. theoretisch geht das sogar soweit, dass dein händler nicht mal einen zettel an der tür kleben haben darf, auf dem er darauf hinweisst, dass er spiele ab 18 auf anfrage führt.
beschlagnahmte titel dürfen in deutschland überhaupt nicht verkauft werden. auch nicht an volljährige. aber das sich daran auch niemand hält, beweisen wohl die hohen verkaufszahlen eines gewissen 'hirntoten' zombiefilmes ;)
Also das geht eindeutig zu weit! Mir ist ja bekannt, dass Mags die Titel von indizierten Titeln nicht nennen dürfen, aber jetzt schon am Board nicht mehr?!
Wie gut, dass River Raid von der Liste genommen wurde[sonst könnt ich den Namen jetzt ja nicht nennen], das Spiel hat jedenfalls die Idiotie der BPJS vollends bestätigt. Wer den Atari Klassiker kennt[ich vom C64 her] der weiß, dass das game wirklich nichts mit irgendwelchem bedenklichem Content gemeint hat, wurde dennoch indiziert...
Was geht in sonem BPJSler wohl vor:
http://screenmania.retrogames.com/c64/02/c64_0044_02.png
"Oh gott, was für eine rote Schrift, soll das etwa Blut simulieren!!!"
http://screenmania.retrogames.com/c64/02/c64_0044_03.png
"Oh, ist doch nur ein nettes Flugspiel."
http://screenmania.retrogames.com/c64/02/c64_0044_04.png
"Oh mein Gott, was für eine unglaubliche Gewaltverherrlichung! Man kann ja sogar auf die anderen Flugzeuge schießen, dabei sterben ja Tausende Menschen, so ein Spiel können wir den bis 18-Jährigen nicht zumuten, die kapern sonst das nächste Flugzeug und schießen alles nieder."
Klingt das nicht realitätsnah? Naja, wer weiß, vielleicht hätte irgendwer ein Flugzeug des Heeres gekapert und Zivilflugzeuge abgeschossen, wenn er das game gespielt hätte :lol:
Danke für die Rettung von Millionen Menschenleben BPJS :rolleyes:
DarthSonic
27.03.2003, 07:41
Indizierte Artikel dürfen werder verkauft noch gekauft werden, egal wo und egal ob Du Privatmann bist. Oder habe ich das was verpasst?
DarthSonic, du bringst da einfach >>indizierte<< spiele mit >>beschlagnahmten<< titeln durcheinander.
indizierte titel dürfen, wie oben schon mehrfach erwähnt, weiterhin an alle möglichen, volljährigen menschen verkauft werden. sie dürfen nur nicht beworben werden. theoretisch geht das sogar soweit, dass dein händler nicht mal einen zettel an der tür kleben haben darf, auf dem er darauf hinweisst, dass er spiele ab 18 auf anfrage führt.
beschlagnahmte titel dürfen in deutschland überhaupt nicht verkauft werden. auch nicht an volljährige. aber das sich daran auch niemand hält, beweisen wohl die hohen verkaufszahlen eines gewissen 'hirntoten' zombiefilmes ;)
Das hatten wir a) schon geklärt, und b) habe ich geschrieben, daß ich mir nicht sicher bin ;)
@spaceace: im Maniac Forum steht nix anderes als wir hier mittlerweile zusammengetragen haben.
@ALL: Schaut mal unter http://www.consolewars.de/news/newsdisplay.php?idx=3115! Dort habe ich schon vor einer woche eine News mit sehr weitgehenden Infomaterialien gepostet! :)
Spaceace
27.03.2003, 09:38
@spaceace: im Maniac Forum steht nix anderes als wir hier mittlerweile zusammengetragen haben.
So?, über die Auswirkungen des Themas auf die Einschränkung der Verkaufs-/Kaufmöglicheiten bei ebay hab ich hier noch nichts gelesen. Und vielleicht ist es ja für den einen oder anderen gut zu wissen warum ihm demnächst ein Schreiben vom Abmahnanwalt ins Haus flattert, wenn er versucht SW ohne USK-Prüfsiegel über ebay zu verkaufen.
DarthSonic
27.03.2003, 23:36
Nunja, ich meinte das wir alles wichtige besprochen haben ohne auf die absoluten details einzugehen ;)
also der zoll beschlagnahmt importe nicht,
zumindest nicht von inet-shops..hab da nachgefragt...
die shops müssen nur nachweisen, dass die software auch nur
an volljährige geht...per perso-nummer im bestellfeld z. B. ;)
Spaceace
28.03.2003, 00:12
Nunja, ich meinte das wir alles wichtige besprochen haben ohne auf die absoluten details einzugehen ;)
Danke Darth Sonic, ich habe auch keine "totale Durchsicht" zu dem Thema, aber ich denke eine unter die Oberfläche hinausgehende Betrachtung ist für alle hier von nutzen ist - auch wenn von juristischen Laien getriggert. Zumindest sollten wir hier im Bezug auf Thema ebay die Mitglieder von CW warnen (können), wir sind ja nicht Sat1, Pro 7 etc, sondern zumindest in Sachen Videogames eine unabhänige Quelle und somit "mündig".
@nkani: Thx!
DarthSonic
28.03.2003, 08:19
also der zoll beschlagnahmt importe nicht,
zumindest nicht von inet-shops..hab da nachgefragt...
die shops müssen nur nachweisen, dass die software auch nur
an volljährige geht...per perso-nummer im bestellfeld z. B. ;)
Nun, es gibt nur leider keine LEGALE Methode für einen Versandhändler den Altersnachweis zu erbringen!!! ich arbeite im Versandhandel und ich habe mehrfach mit den Zuständig bei uns darüber gesprochen. Alle gängigen methoden sind allerhöchstens "gedulded". zudem ist es dem Versandhandel tatsächlich untersagt, Spiele zu versenden die indiziert sind, somit auch Importe!
DarthSonic
28.03.2003, 08:20
Nunja, ich meinte das wir alles wichtige besprochen haben ohne auf die absoluten details einzugehen ;)
Danke Darth Sonic, ich habe auch keine "totale Durchsicht" zu dem Thema, aber ich denke eine unter die Oberfläche hinausgehende Betrachtung ist für alle hier von nutzen ist - auch wenn von juristischen Laien getriggert. Zumindest sollten wir hier im Bezug auf Thema ebay die Mitglieder von CW warnen (können), wir sind ja nicht Sat1, Pro 7 etc, sondern zumindest in Sachen Videogames eine unabhänige Quelle und somit "mündig".
@nkani: Thx!
Mach dafür doch ein neues Thema im Board auf!
Blackstar
01.04.2003, 15:29
@ darth sonic : les mal im Thread : ES REICHT !!!!
da habi ch die analyse vom bpjs-klage de gepostet, so einfach isses leider ned mit der indizierung
Spaceace
01.04.2003, 15:38
Nunja, ich meinte das wir alles wichtige besprochen haben ohne auf die absoluten details einzugehen ;)
Danke Darth Sonic, ich habe auch keine "totale Durchsicht" zu dem Thema, aber ich denke eine unter die Oberfläche hinausgehende Betrachtung ist für alle hier von nutzen ist - auch wenn von juristischen Laien getriggert. Zumindest sollten wir hier im Bezug auf Thema ebay die Mitglieder von CW warnen (können), wir sind ja nicht Sat1, Pro 7 etc, sondern zumindest in Sachen Videogames eine unabhänige Quelle und somit "mündig".
@nkani: Thx!
Mach dafür doch ein neues Thema im Board auf!
Hab ich schon am 28.3., der leider im Schwarzmarkt-Forum rumdümpelt, weil es nicht auf der Startseite (CW) in den aktuellen Theads aufgelisted wird und Cloud sich auch rührend drum kümmert :rolleyes:
http://www.consolewars.de/messageboard/viewtopic.php?t=10084
Aber ich seh´schon man beschäftigt sich mit dem ganzen Thema in diversen Threads ja schon zu genüge, da könnt ihr auch auf mein Engagement pfeifen.
na Spaceace,nicht direkt die Flinte ins Korn werfen ;)
Nur was soll der Thread auf dem Schwarzmarkt?
Der gehört ins allgemein :blushed:
Spaceace
01.04.2003, 16:23
na Spaceace,nicht direkt die Flinte ins Korn werfen ;)
Nur was soll der Thread auf dem Schwarzmarkt?
Der gehört ins allgemein :blushed:
Danke für die Aufmunterung, mein Thread passt da ja eigentlich schon hin, schliesslich geht´s um ne Warnung für Käufer und vor allem für Verkäufer auf Ebay.
[Chrisi]
01.04.2003, 16:46
Wie siehts jetzt eigentlich mit Österreich aus? Ich komm aus Österreich und zwischen euch und uns gibts sowieso keinen Zoll, also kannst eh alles problemlos rüberfahrn!
Spaceace
01.04.2003, 16:53
]Wie siehts jetzt eigentlich mit Österreich aus? Ich komm aus Österreich und zwischen euch und uns gibts sowieso keinen Zoll, also kannst eh alles problemlos rüberfahrn!
Ich hatte ja schon geschrieben dass die Praxis gegen EU-Recht verstösst: http://www.consolewars.de/messageboard/viewtopic.php?t=10166&highlight=
Aber was nützt mir die Möglichkeit, ich hab nen Job und nicht die Zeit in der Weltgeschichte herumzufahren... Und ausserdem gönne ich dem Handel in D auch seinen Marge (wenn er mir das jeweilige Game dann beschafft)
Ich sag's euch, wir bösen Gamer schaffen's noch, dass Deutschlands Grenzen wieder geschlossen werden! :rolleyes: